Fachanwalt erklärt im Video: E-Mail-Archivierung in der Schweiz
Rechnungen, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Zahlungsbelege und Verträge: Eine Aufbewahrungspflicht gilt besonders dann für E-Mails, wenn Geschäfte darüber vorbereitet, abgewickelt, abgeschlossen oder rückgängig gemacht werden – Grundlage hierfür ist die Buchführungspflicht nach Art. 957 5. OR (Obligationenrecht).
Zu diesem Thema haben wir gemeinsam mit unserem E-Mail-Archivierungs-Hersteller MailStore und Fachanwalt Bruno Wildhaber vom Kompetenzzentrum Records Management aus Zürich gesprochen.
Erfahren Sie in unserem Interview unter anderem,